
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und verbuchen laufender Geschäftsvorfälle.


Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen


